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 :: [gipfelsoli] Genua: 3 aus Identifiziertenkatalog angezeigt ::
 Themen | G8 (Évian) | Repression/Knast 22-02-2005 01:46
AutorIn : gipfelsoli
Gipfelinfo - Meldungen über globalisierte Solidarität
und die Proteste gegen unsolidarische Globalisierung
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- [G801] 3 aus Identifiziertenkatalog angezeigt
- Repubblica Artikel Die Stadt und die Justiz
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[G801] 3 aus Identifiziertenkatalog angezeigt

Zwischen 2001 und 2002 identifizierte die italienische Polizei bei der
Auswertung von Bildmaterial zu den G8-Tagen in Genua 400 Personen. Gegen drei
von ihnen erstattete die Polizeiabteilung Digos vor wenigen Tagen Anzeige, so
ein Bericht des Journalisten Marco Preve in der Tageszeitung La Repubblica am
12. Februar

Von rund vierhundert Personen, die in Zusammenhang mit den Protesten während des
G8 in Genua identifiziert worden sein sollen, hörte man bereits vor gut zwei
Jahren. Details blieben allerdings außen vor. Durch das Schicksal der Drei, die
vor einigen Tagen von der italienischen Polizeiabteilung Digos bei der
Staatsanwaltschaft angezeigt wurden, wird ein bisher nicht bekanntes Detail sehr
deutlich: die Identifizierung der Vierhundert im berühmten Katalog erfolgte
offenbar nicht unmittelbar in Zusammenhang mit einer direkten Beteiligung der
Betroffenen an welchen Aktionen auch immer.

Laut "la Repubblica" besteht besagter Katalog aus 400 Namen von Personen, die
auf Bildern ausgemacht wurden, die heiße Phasen der G8-Tage dokumentieren,
"allerdings, nicht unter solchen Umständen, die ausreichen würden, um einen
Straftatverdacht zu begründen". Das bedeutet, der Identifizierungsvorgang
erfolgte zunächst anhand von Material, welches nichts als die Anwesenheit der
Betroffenen an irgendeinem Ort zu einer bestimmten Zeit belegte. Dies erfährt
die Welt so zum ersten Mal. Bisher war es immer nur rein spekulativ möglich
gewesen, an derartiges zu denken, doch die wenigen Äußerungen der einzigen
beiden Zuständigen, die je zu dieser Sparte der polizeilichen Ermittlungen in
Sachen Genua ein Statement abgaben und die wenigen Presseberichte vermittelten
sprachen es zuvor in dieser Deutlichkeit nie aus, auch wenn Digos-Chef Gonan,
der Chef des zuständigen Pools, auf die Arbeit mit biometrischen Erhebungen UND
dem Abgleich von Kleidungsstücken als Herzstück der Ermittlungen hingewiesen hatte.

Der Bericht von Marco Preve lässt über die konkrete Arbeitsweise von Gonans Team
keine Zweifel übrig: nach den zunächst nicht in einer aus polizeilicher Sicht
strafrechtlich relevanten Haltung namentlich ermittelten Personen wurde bzw.
wird erst nachträglich ausgewähltes Material systematisch abgesucht, welches
sich dann ausschließlich auf strafrechtlich relevante Ereignisse bezieht. Eine
Praxis, die das Prinzip der Unschuldsvermutung klar ignoriert. Preve formuliert
es so: "Die Polizei [...] fährt damit fort, die außergewöhnlich große Menge an
Video-fotografischem Material zu sichten und neu zu überprüfen, um zu verstehen,
ob irgendeiner der 400 Identifizierten in den Bildern erkennbar sei, welche die
gewalttätigsten Episoden in jenen Stunden ablichteten". Mit dieser Methode habe
das Büro Gonans der Staatsanwaltschaft den Bericht übermittelt, der die drei
neuen Anzeigen begründet, so der Journalist. Marco Preve, der scheinbar gut
informiert ist: das lässt sich an den weiteren im Artikel veröffentlichten Daten
ablesen, etwa an den politischen Kurzportraits der Drei, die Gegenstand des
Berichts an die Staatsanwaltschaft sind und für die Existenz von umfassenden
Akten über die Betroffenen sprechen.

Es handelt sich bei ihnen um drei Männer, jeweils 41, 32 und 36 Jahre alt. Zwei
leben in Nordostitalien und einer in der Toskana. Dem ersten wird Verwüstung und
Plünderung in Zusammenhang mit dem Angriff auf einen am 20. Juli
liegengebliebenen Mannschaftswagen der Carabinieri vorgeworfen. Die Bilder des
brennenden Fahrzeugs gehören zu den bekanntesten aus jenen Tagen. Von Anfang an
zählte der Vorfall, der sich während den Auseinandersetzungen nach dem Angriff
auf die Demonstration der Tute Bianche am 20. Juli ereignete zu den Vorgängen,
die im Rahmen der Ermittlungsakte "Black bloc" schwerpunktmäßig polizeilich und
Staatsanwaltlich untersucht wurden. Dem zweiten wird Verwüstung, nicht aber
Plünderung und außerdem Widerstand gegen einen Staatsbeamten unterstellt.
Bildmaterial, welches das Geschehen um die Mittagszeit auf der Piazza Paolo da
Novi dokumentiert, soll ihn der Beteiligung an Aktivitäten überführt haben, die
so wie die Sache mit dem Mannschaftswagen besonders penibel untersucht wurden.
Auf der Piazza da Novi war am 20. Juli eine Kundgebung der Basisgewerkschaften
Cobas und der Rete No Global vorgesehen. Es war der Tag der thematischen Plätze.
Verschiedene genuesische Plätze waren verschiedenen Gruppen zugeteilt, die sich
an den Protesten beteiligten, damit alle Gelegenheit bekommen, ihre eigenen
Inhalte zu thematisieren und den Protest, der sonst aufgrund des enormen Drucks
nach genauen Kriterien mit allgemeiner Gültigkeit abgestimmt war, einmal
eigenständig zu gestalten. Auf der Piazza da Novi, die eben den Cobas und der
Rete No global zugeteilt war, versammelte sich parallel und nicht ohne
Auseinandersetzung mit den Cobas selbst eine Anzahl von Menschen, die bald
begannen, ihr eigenes Programm durchzuziehen.

Jenes Programm bestand aus Vorbereitungen für Aktionen gegen
Globalisierungssymbole, wie sie schon in Seattle durchgeführt wurden bzw. aus
Vorbereitungen auf Auseinandersetzungen mit der allgegenwärtigen Polizei. Die
Piazza Paolo da Novi war bereits als Veranstaltungsort der Cobas und der Rete No
Global besonders streng polizeilich kontrolliert. Es war u.a. der thematische
Platz der am stärksten die heftige Repression der No-Ocse Proteste im
Bewusstsein trug und ausdrücklich eine für eine Auseinandersetzung mit dem Thema
Repression im Rahmen der anti-g8 Proteste eintrat. Die politische Polizei wusste
durch zwei Mitteilungen der Dienste, aber auch, dass sich Gruppen von Menschen,
die der im Vorfeld von Genua medial mehr als berühmt gemachten "internationalen
Horde" zugerechnet wurden, ebenfalls dort verabredet hatten. Spitzel hatten
offenbar zwei einschlägigen Vorbereitungstreffen im unmittelbaren Vorfeld des
20. Juli beigewohnt. Im Gegensatz zu vielen schier Absurden "Erkenntnissen" der
Dienste aus jener Zeit, waren die beiden Mitteilungen bezüglich der Piazza da
Novi besonders präzise, wie sich herausstellte.

Die derzeit im Prozess gegen die 25 anklagenden Staatsanwälte verfügen über
zahlreiche Bilder und es gibt unzählige Zeugenberichte in Büchern, Zeitungen,
Blogs und anderen Webseiten, die zeigen bzw. beschreiben, wie sich um die 200
Menschen zwischen der Mitte und dem östlichen Rand des Platzes an
Beetumrandungen, Straßenmantel, Mülltonnen und Verkehrszeichengestänge zu
schaffen machen. Die ersten Auseinandersetzungen des Tages beginnen hier. Die
Vorwürfe gegen denjenigen, gegen den jetzt Anzeige erstattet wurde, sind
deswegen nicht zu unterschätzen. Es geht erneut um einen vieldokumentierten
Vorfall, den Polizei und anklagende Staatsanwälte gern zitieren, um ihre Thesen
zu beweisen. Grundsätzlich ist die Lage des Betroffenen, der in Zusammenhang mit
dem Angriff auf den Mannschaftswagen angezeigt wurde, die schlechteste. Aber
auch der zweite steht schlecht da, weil die Aktivitäten auf der Piazza Da Novi
an denen er Teil genommen haben soll als der Ausgangspunkt von einem der
vordergründig im Visier der Staatsanwälte stehenden "Streifzüge der black bloc"
in jenen Tagen gelten.

Dem dritten Betroffenen wird hingegen lediglich Vermummung vorgeworfen -
ebenfalls auf der Piazza da Novi. Er soll auf einigen Bildern zu sehen sein, auf
denen er die Gesichtsbedeckung abnimmt bzw. aufsetzt. Mit Milde kann vermutlich
auch er nicht rechnen. Um die höchstmöglichen Strafmaße durchzusetzen, setzt die
Staatsanwaltschaft ja bekanntlich auf das Prinzip des "systematischen
Vorgehens". Wenn die Bilder zeigen, dass er seine Gesichtsbedeckung mehrere Male
aufgesetzt und wieder abgenommen hat, dürfte sich die Staatsanwaltschaft nicht
nehmen lassen, den "Wiederholungsfaktor" zu betonen, was teuer werden könnte,
auch wenn er mit seiner Vermummung weit weniger zu befürchten hat als die
anderen. Welche Staatsanwälte nun die drei Fälle in die Hand nehmen werden ist
nicht bekannt, doch ist damit zu rechnen, dass es die selben sein werden, die im
Verfahren gegen die 25 tätig sind. Obwohl der Prozess gigantische Ausmaße hat,
finden sie ständig Zeit, um weitere Fälle zu übernehmen, welche linke Menschen
bzw. Angehörige von sozialen Zentren betreffen.

Viel mehr lässt sich zur Lage der Drei, die ins staatsanwaltliche Visier geraten
sind, für' s Erste weder sagen noch erfahren. Mit ihnen steigt die Zahl derer,
gegen die ermittelt bzw. schon prozessiert wird, insgesamt auf 92. Der Bericht
in La Repubblica resümiert: 25 stehen vor Gericht. Wegen des Vorwurfs der
Begehung von Straftaten, die entweder so lauten wie jene, wegen denen die 25
jetzt vor Gericht stehen oder aber wegen anderen, die sonst wie mit den
Straßenauseinandersetzungen zu tun haben, laufen Verfahren gegen weitere 51
Personen, von denen drei nicht italienische Staatsbürger sind. Hinzu kommen noch
13 Personen, gegen die in Zusammenhang mit einem speziellen Vorfall ermittelt
wird. Es geht bei jenen 13 um Angehörige des Turiner sozialen Zentrums
Askatasuna und um einen damals im Stadtteil Quarto beschlagnahmten Transporter,
in dem laut Polizei Kampfausrüstung in Form von Stöcken oder Stangen aus bislang
unbekanntem Material für die Straßenschlachten aufbewahrt worden sein soll.

Der Katalog mit den 400 identifizieren Personen ist offenbar seit Neuestem
wieder verstärkt Gegenstand von polizeilichen Anstrengungen. Seit der
Verhaftungswelle im Dezember 2002, bei der 23 der 25 mit den Vorwürfen
konfrontiert wurden, wegen denen sie jetzt vor Gericht stehen, war im Büro der
polizeilichen Identifizierungsspezialisten, die damals der Spur der so genannten
black bloc nachgingen, scheinbar nicht mehr viel passiert. Die
Hauptermittlungsstränge wegen den Unruhen waren von Anfang an zwei: auf der
einen Seite die Streifzüge der so genannten Tute Nere, der "schwarzen Overalls"
als Sinnbild für jene immer wieder zitierten black bloc und auf der anderen, die
Auseinandersetzungen in den Straßen im Allgemeinen. Der Katalog der 400 soll im
Rahmen des zweiten Stranges zustande gekommen sein, so wurde zumindest vor zwei
Jahren berichtet, als von ihm erstmals die Rede war. Ob, wie und auf welcher
Grundlage und auf welchem Weg die selbe Kartei auch im Rahmen des ersten
Stranges Verwendung fand, ist nie transparent darfestellt worden. Vieles deutet
aber darauf hin, dass die Trennlinie zwischen den beiden Ermittlungssträngen
sowohl auf der Ebene der polizeilichen Auswertung des umfangreichen Materials
als auch auf der Ebene der staatsanwaltlichen Strategie im Grunde schon bald
aufgehoben wurde.

In der aktuellen Sache nennt der Autor des Repubblica Artikels Marco Preve den
Chef der genuesischen Polizeiabteilung Digos als Übermittler des Berichts an die
Staatsanwaltschaft, der die drei neuen Angezeigten betrifft. Gonan ist zusammen
mit Oscar Fioriolli Leiter der Operation Delta gewesen. Diese mündete am 4.
Dezember 2002 in 42 Durchsuchungen und 23 Verhaftungen von Personen, die jetzt
unter den 25 sind, die seit einem knappen Jahr vor Gericht stehen. Gonan leitete
das zwölfköpfige Team, das im Vorfeld der Verhaftungswelle in einjähriger Arbeit
die Beweise gesammelt hatte, auf deren Grundlage jene 23 damals verhaftet wurden
und jetzt vor Gericht stehen. (Die Identität der beiden Angeklagten im
25er-Verfahren, die in Zusammenhang mit dem Angriff auf den Jeep, aus dem die
Schüsse auf Carlo Giuliani fielen angeklagt sind, waren bereits bekannt. Daher
die zahlenmäßige Diskrepanz zu der Zahl derer, die bis jetzt insgesamt vor
Gericht stehen). Die Operation Delta beinhaltete, wie bekannt, die Auswertung
von 500 Videokassetten, 130 CD-Roms und 24.000 Lichtbildern und die
anschließenden Durchsuchungen und Verhaftungen. Der Bericht an die
Staatsanwaltschaft umfasste 23.000 Seiten. Es ist bekannt, dass die
Staatsanwaltschaft im Rahmen des Verfahrens 13024/2001 - der Akte "Black bloc" -
anfänglich mit dem Gedanken gespielt hatte, wegen Bildung einer kriminellen
Vereinigung zum Zweck der Verwüstung und Plünderung vorzugehen. Sie als erste
wies dann aber - schon im Sommer 2002 - eine ähnlich ausgerichtete
Ermittlungsakte der ROS der Carabinieri ab, die, in leicht umgewandelter Form,
nach mehrmaligem Scheitern bei weiteren Staatsanwaltschaften, im
süditalienischen Cosenza doch noch angenommen wurde, wo vor Kurzem (Dezember 04)
ein entsprechendes Gerichtsverfahren begonnen hat.

Die Staatsanwälte in Genua entschieden sich am Ende also für einen anderen
Ansatz. Das ursprüngliche Konzept wurde fallen gelassen. Zum Einen spielte dabei
wohl die Schwierigkeit eine Rolle, den Tatbestand der kriminellen Vereinigung
zum Zweck der Verwüstung und Plünderung, der noch schwerer nachzuweisen ist als
die Bildung einer umstürzlerischen Vereinigung, wie sie nun in Cosenza zur
gerichtlichen Debatte steht, wirklich mit Erfolg nachzuweisen. Zum anderen wurde
wahrscheinlich angestrebt, durch den Verzicht auf die Unterstellung einer
kriminellen Vereinigung, das Diskussionspotenzial über einen etwaigen
politischen Rahmen für die beanstandeten Handlungen zu schwächen. Die
genuesische Staatsanwaltschaft entschied sich jedenfalls dafür, fernab von der
Unterstellung kriminell organisierten Handelns, nur noch einzelne Personen wegen
einzelnen klar abgegrenzten Vorfällen ganz penibel nach einschlägigen
Paragraphen zu belangen.

Der rigorose Ausschluss von jeder Betrachtung einer politischen Dimension in
Verbindung mit dem Handeln der Angeklagten wäre jedoch in beiden Fällen
Bestandteil des Ansatzes gewesen, so viel ist im Gegensatz zum Ansatz der
Verfahren in Cosenza relativ sicher, da es im Falle der dann verworfenen
Möglichkeit um die Unterstellung ging, die kriminelle Vereinigung existiere
allein zum Zweck der Zerstörung um ihrer selbst Willen. Diese Herangehensweise
harmoniert gut mit allgemeinen internationalen "ordnungspolitischen" Tendenzen.
Parallel zu einer deutlich verschärften und systematisierten polizeilichen
Handhabe von Ausschreitungen und militanten Handlungen im Besonderen und von
politischen Protesten im Allgemeinen findet eine starke Aufwertung von
juristischen, kriminalistischen und strafrechtlichen Komponenten als Instrumente
der Bewältigung von politischen Protesten statt - die immer öfter zu massiven
Einschränkungen eines authentischen Rechts auf freie Meinungsäußerung beitragen
- und einer immer schärferen strafrechtlichen Ahndung von Verstößen, die bei
genauer Betrachtung aber gerade im Angesicht eines unter strengsten und nur zu
oft höchste Spannung und Frustration erzeugenden Auflagen gewährleistetes
Versammlungsrechts von der Situation selbst produziert werden. Dabei fällt auf,
dass der politische Kontext immer stärker ausgeblendet wird und alles aus eine
reine Frage der Verfolgung und Bekämpfung von "gewöhnlicher" Kriminalität
reduziert wird.

Das Verfahren gegen die 25 ist ein Ort, an dem sich in diesem Sinne gerade eine
exemplarische Auseinandersetzung abspielt. Die Staatsanwälte im Verfahren gegen
die 25 setzen alles daran, die Angeklagten als rein mit krimineller Energie
geladene Verbrecher darzustellen. Sie fordern die strikte Strafverfolgung der
Einzelnen, die in ihren Augen aus purer Zerstörungslust handelten. Weder
politische noch selbsterhaltende bzw. ein versagtes Recht und eine verletzte
Würde behauptende Beweggründe haben aus ihrer Sicht eine Chance auf
Berücksichtigung. Der gegen was auch immer verstoßende bzw. rebellierende
Demonstrant wird als solcher de facto gar nicht erst anerkannt und schon gar
nicht als Person, die möglicherweise auf andere Gewalt reagiert bzw. sich ihr
widersetzt hat. Nichts als Gewaltbereitschaft scheint in ihren Augen als
Hintergrund bzw. Motiv zu bestehen und die aus dem Kontext gelöste, einzelne Tat
soll hierfür den Nachweis liefern.

Dieses Prinzip begründet die Logik des Verfahrens gegen die 25 in Genua: Wenn
auch aus dem ursprünglich geplanten Verfahren gegen die so genannten black bloc
wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung letztendlich nichts wurde und die
Ermittlungen zu den beiden Strängen, die sich mit den Auseinandersetzungen von
Demonstrantenseite befassten faktisch zu einem Einzigen verschmolzen sind,
stehen für die Betroffenen bekanntlich sehr hohe Haftstrafen im Raum. Der
Straftatbestand der kriminellen oder umstürzlerischen Vereinigung sieht, wie man
weiß, hohe Strafen vor. Weit geringer fielen bis Dato die Strafen für Vergehen
wie Sachbeschädigung oder Diebstahl aus, obschon auffällt, dass auch diese
gerade in Zusammenhang mit Protestveranstaltungen europaweit zunehmend oft die
Verhängung der höchsten zulässigen Strafmaße nach sich ziehen. Im Rahmen der
Verfahren wegen Genua wurde zusätzlich aber das Prinzip des systematischen
Handelns eingeführt. Auf diese Weise entstehen die für mehrere Angeklagte
drohenden Strafmaße zwischen acht und fünfzehn Jahren Haft, die bei "einfacher"
Sachbeschädigung bzw. "einfachem" Diebstahl in dem Umfang gar nicht zulässig
wären. Das selbe Prinzip steckt inhaltlich aber auch hinter der Praxis der so
genannten schwarzen Listen, durch die bereits einschlägig "aufgefallenen"
Personen präventive Einschränkungen der persönlichen Freiheit auferlegt werden.

Die Herangehensweise der ermittelnden und anklagenden Staatsanwaltschaft
versucht also, einzelne Situationen aus der Gesamtsituation herauszufiltern und
den Kontext auszublenden. Gerade der Fall mit dem brennenden Mannschaftswagen
ist aber exemplarisch für die Tatsache, dass die Ursache für eine bestimmte
Handlung mitunter sehr wohl im Kontext gesucht werden muss. Der Vorfall mit dem
Mannschaftswagen wird als die schwerwiegendste der vielen Episoden eingestuft,
die vom anklagenden Staatsanwälteduo in den Gerichtssaal getragen wurden. Mit
der Einschränkung, dass mindestens einigen weiteren Vorfällen ein vergleichbares
Gewicht beigemessen werden dürfte, kann man der Einschätzung zustimmen.

Gerade die Sache mit dem Mannschaftswagen aber ereignete sich in einer mehr als
dramatischen Situation, die ganz entscheidend auf einen tragischen Fehler der
Polizei und auf die extreme von ihr ausgehende Gewalt zurückgeht. Der
Mannschaftswagen brannte exakt eine Stunde nach dem Angriff auf die
erklärtermaßen lediglich auf Selbstverteidigung ausgerichtete Demonstration der
Tute Bianche, die sich zum Ziel gesetzt hatte, der Roten Zone durch Überwinden
der Absperrung allen Verboten und Drohungen zum Trotz eine Absage zu erteilen -
unter ausdrücklichem Ausschluss von Gewaltanwendung, sowohl innerhalb als auch
außerhalb der selben.. Während die Anklage die grundsätzliche Gewaltbereitschaft
der Demonstrationsteilnehmer unterstellt, beteuern diese, dass sie, wenn
überhaupt, auf die schier gemeingefährlichen Angriffe der Polizeikräfte
reagierten. Die Verteidigung kämpft hart darum, die Bedeutung von zahlreichen
Kontextfaktoren hervorzuheben.

Manche Gewissheit über die wahre Dynamik in der Via Tolemaide, dem Ort des
Angriffes auf jene Demonstration, lieferten verschiedene Aussagen und Beweise im
Laufe der letzten Verhandlungen im Verfahren gegen die 25 was maßgeblich dem
Einsatz der Verteidiger und denen, die ihre Arbeit unterstützen zu verdanken
ist. Zusammen mit einschlägigen Zeugenaussagen über Anweisungen aus dem
Lagezentrum und deren Umsetzung machte ein Funkspruch aus der Zentrale deutlich,
wie der Demonstrationszug angegriffen wurde. Jene Einheit, die den Angriff
durchführte, hatte eigentlich Befehl, einen ganz anderen Ort anzusteuern -
Zielobjekt war eine größere Gruppe von so genannten "schwarzen Overalls", die
nördlich von dem Bereich, in dem sich die Tute bianche bewegten gerade damit
beschäftigt waren, Globalisierungs- und Repressionssymbole zu bearbeiten.

Jener Carabinieri-Truppe, (zwei Hundertschaften) die kurz darauf das totale
Chaos auslösen wird hatte man vorgegeben, jenen Ort weiter nördlich zu
erreichen, an dem gerade Banken, Autos usw. traktiert wurden - über eine Strecke
allerdings, die zwangsläufig dazu führte, dass der Kontingent genau die Kreuzung
überqueren musste, auf der sich der Demonstrationszug der Tute-bianche
hinzubewegte. Der Leiter der Einheit wurde offenbar ausdrücklich gewarnt, sich
zu sputen: ein Funkspruch ist erhalten, in dem es heißt: "Du musst dich aber
beeilen, weil auf dem Corso Gastaldi (der einige Hundert Meter weiter eben in
jene Via Tolemaide übergeht) die Tute bianche unterwegs sind". Wenige Minuten
später wird der Zielort geändert, weil die Zielpersonen weitergezogen waren. Die
zu befolgende Strecke bleibt aber die selbe, über den Corso Torino durch einen
Tunnel unter den Bahngleisen, von Süden nach Norden. Der Corso Gastaldi und
seine Verlängerung Via Tolemaide, auf denen sich die Tute bianche befanden,
verlaufen von Osten nach Westen parallel zu besagten Bahngleisen, die zum
Bahnhof Brignole führen und quer zum besagten Corso Torino.

Kurz vor der Kreuzung mit jener Via Tolemaide kommt es auf dem Corso Torino,
nach Berichten im Zeugenstand von Polizeikräften und eines Journalisten zu
Konfrontationen zwischen "Elementen des schwarzen Blocks" und besagtem
Carabinieri-Kontingent. Dass die Demonstration der Tute Bianche zu dem Zeitpunkt
noch in deutlicher Entfernung ist, belegen zahlreiche Filmaufnahmen. Diese
bleiben kurz stehen, als sie von der Konfrontation erfahren und die
Tränengaswolken sichtbar werden und ziehen dann vorsichtig weiter. Der
Carabinieri-Kontingent erreicht schon zwei Minuten später die nahe gelegene
Kreuzung mit der Via Tolemaide. Statt geradeaus zu fahren, wie es der Befehl
vorsieht, geht er weitere drei Minuten später ohne Grund und mit frisierten
Schlagstöcken bewaffnet auf die Tute-bianche Demonstration los. Der Sturm auf
die Demonstration erfolgt mit roher Gewalt. Der vordere Abschnitt des langen
Demonstrationszuges wird massiv mit Tränengas beworfen und sehr gewaltsam auf
die nachrückenden Demonstrationsteile zurückgequetscht. Es gibt kaum
Möglichkeiten, auszuweichen, nördlich liegt die hinter einer hohen Mauer
verlaufende, hochgelegene Bahnlinie, nach Süden gibt es nur wenige, kleinere
Seitenstrassen. In einem Gewerbehof spielen sich grausame Prügelszenen ab.

Es ergibt sich eine hochgefährliche Situation aufgrund von der Knappheit an
Fluchtwegen. Der riesige Lkw, der in der Demonstration mitfuhr, ist gezwungen,
den Rückwärtsgang einzulegen, die Gejagten von der Demonstrationsspitze prallen
mit den Nachrückenden zusammen. Hinter der Truppe, die den Angriff gestartet
hat, tauchen Mannschaftswagen, Wasserwerfer und gepanzerte Fahrzeuge auf. Der
Schock weicht schnell unaufhaltsamem Zorn, als mehrere Mannschaftswagen förmlich
auf die Menschen draufrasen. Viele retten sich nur knapp vor dem überfahren
werden. Der wenig später durch eine Panne liegen gebliebene Mannschaftswagen ist
auch so auf die Menschen gerast. Als er liegen bleibt, lassen alle möglichen
Menschen ihre Wut an ihm aus. Die Wut von gejagten, die sich den Terror nicht
länger gefallen lassen wollen. Zwischen dem Zeitpunkt der Panne und den ersten
Attacken auf das verlassene Fahrzeug und dem Moment, in dem der Wagen brennt,
vergeht eine halbe Stunde. Diese Zeitspanne spricht gegen eine kühl
vorkalkulierte Systematik und die Situation tut es auch. Das ist der anklagenden
Staatsanwaltschaft aber egal. Deshalb hat der Mann, der jetzt in Verbindung mit
dem Mannschaftswagen angezeigt wurde nichts zu lachen. Die wahren Umstände der
Ereignisse aufzudecken wird noch sehr lange Woche für Woche, Monat für Monat und
Jahr für Jahr ein alltäglicher Kampf sein, der wie vor kurzem berichtet nur
weitergeführt werden kann, wenn es gelingt, für die Finanzierung der ganzen
Arbeit zu sorgen.



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Repubblica Artikel
Die Stadt und die Justiz

Digos identifiziert einer der mutmaßlichen Verantwortlichen für den Angriff auf
den Carabinieri-Mannschaftswagen in der Via Tolemaide - G8 Krawalle: drei neue
Anzeigen - Vier Jahre später: Black bloc und nicht nur im Fadenkreuz. Man fährt
damit fort zu arbeiten in dem ein fotografisches Archiv mit den Gesichtern von
400 bereits identifizierten Leuten analysiert wird.

Von Marco Preve

Die letzten Anzeigen gehen auf eine Handvoll Tage her zurück. Ein Zeichen, dass
die Ermittlungen auf der "anderen Seite" des G8 in Genua zur besonderen
Zufriedenheit von einigen Ministern und Politikern sehr wohl fortgesetzt wurden,
unter Schwierigkeiten, die in der Ermittlungsart liegen und bei vollständiger
Abwesenheit einer Kooperation seitens der Behörden und Polizeien von halb
Europa. Dreieinhalbe Jahre nach den Tagen des Juli 2001 ist es möglich, eine
erste zahlenmäßige Bilanz des so genannten Ermittlungsverfahrens über die "black
bloc" zu ziehen, also über die Verantwortlichen der Unruhen, mit der sich die
Staatsanwälte Anna Canepa und Andrea Canciani Seite an Seite mit den Ermittlern
der Digos beschäftigen. Währenddessen, ist der Prozess gegen 25 - im Dezember
2002 - verhaftete Aktivisten aus verschiedenen Teilen Italiens im Gang, die der
Verwüstung und Plünderung angeklagt sind. Über diese Gruppe hinaus bestehen
wegen den selben oder anderen Straftaten weitere Ermittlungsverfahren gegen 51
Personen, von denen nur drei Ausländer sind. Diesen müssen dann 13 Angehörige
des sozialen Zentrums Askatasuna in Turin hinzugezählt werden, die wegen einer
ganz bestimmten Episode unter Verdacht stehen, der Episode mit dem in Quarto
beschlagnahmten Transporter, in dem laut Polizei für die Verwendung bei
Straßenschlachten bestimmte Stöcke aufbewahrt wurden. Schlussendlich verfügen
die Ermittler über ein Archiv mit sage und schreibe vierhundert Namen. Bezüglich
jeden Einzelnen liegen ein oder mehr Bilder oder Videoabschnitte vor, die sie in
Heißen Phasen der Demonstrationen im Juli 2001 abbilden. Allerdings, nicht unter
Umständen, die ausreichen würden, um einen Straftatverdacht zu begründen". Die
Polizei fährt aber damit fort, die schiere Unmenge an fotografischem und
filmischem Material zu sichten und es neu zu überprüfen, um zu verstehen, ob
irgendeiner der vierhundert Identifizierten in den Bildern, welche die
gewaltsamsten Episoden abbilden, wiedererkannt werden kann. Genau mit dieser
Methode ist es dazu gekommen, dass vom Vizepolizeipräsidenten Giuseppe Gonan
geleitete Büro einen Bericht bei der Staatsanwaltschaft eingereicht hat, in dem
die Anzeigen gegen drei neue Subjekte enthalten sind. Der Erste, G.B., 41 Jahre,
ist ein regelmäßiger Besucher des sozialen Zentrums "Pedro" in Padua, jenes
Zerntrum, das Luca Casarini zum Anführer hat, der zur Zeit des G8 Sprecher der
Tute bianche war und noch heute im Mittelpunkt der Bewegung der Disobbedienti
ist. Gegen G.B. lauten die Vorwürfe Verwüstung und Plünderung in Zusammenhang
mit dem Angriff auf den Mannschaftswagen der Carabinieri, jener, der am 20. an
der Kreuzung des Corso Torino mit der Via Tolemaide in Flammen aufging, wenige
Stunden vor der Tötung von Carlo Giuliani. Der Zweite, gegen den Anzeige
erstattet wurde ist ein 32-Jähriger aus Verona, S.B., der mit der
anarchistischen Bewegung sympathisiert aber keiner bestimmten Gruppe und keinem
bestimmten Zentrum angehört. Ihm gegenüber lauten die Vorwürfe Verwüstung und
Widerstand gegen einen Staatsbeamten, der Ort an den er die besagten Taten
begangen haben soll ist die in das Szenario des späten Vormittags des 20. Juli
getauchte Piazza Paolo da Novi, als Hunderte junge Italiener und Ausländer den
Straßenmantel aufrissen, die Beetumrandungen zerlegten und Baugerüste
auseinander nahmen, um sich "Waffen" zu besorgen. Ebenfalls wegen der
Anwesenheit auf der Piazza da Novi ist gegen den 36 Jahre alten und in Lucca
wohnhaften G.S. Anzeige erstattet worden, der wegen seinem Umgang im autonomen
Spektrum bekannt ist. Der Vorwurf gegen ihn ist aus dem Gesetz über die
Vermummung abgeleitet. Der toskanische Demonstrant ist auf einigen Bildern
erkannt worden, auf denen er einen "Passamontagna" [A.d.Ü.: Kapuzenmütze, wie
Motorradhaube bzw. Hasskappe, aber aus dickerem und wärmerem Gewebe, um im
Gebirge vor Kälte zu schützen] aufsetzt und wieder abnimmt. Wegen diesen, wie
für andere Personen, die von Ermittlungen betroffen sind, kann jetzt
logischerweise mit Kritik und Protesten der antagonistischen Bewegung gerechnet
werden. Vom Anfang der Ermittlungen an hat ein Teil der no global people die
Abstempelung als Verwüster wegen der Behauptung abgelehnt, dass die von den
Ermittlern vorgeworfenen Handlungen und Verhaltensweisen die Reaktion auf und
die Verteidigung vor den angriffen der Ordnungskräfte und der Brutalität, die
eingesetzt wurde, um genehmigte Demonstrationen aufzuhalten und zu zersprengen.
Um zu verstehen, ob diese politischen Interpretationen auch irgendeine
juristische Grundlage besitzen, wird man auf das Ende des Prozesses gegen die 25
der Verwüstung und Plünderung angeklagten Personen warten müssen, der
mittlerweile beim siebenunddreißigsten Verhandlungstag angekommen ist.


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22.02.2005 22:41  
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AutorIn: truth !!!!
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