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[G801] 3 aus Identifiziertenkatalog angezeigt
Zwischen 2001 und 2002 identifizierte die italienische Polizei bei der Auswertung von Bildmaterial zu den G8-Tagen in Genua 400 Personen. Gegen drei von ihnen erstattete die Polizeiabteilung Digos vor wenigen Tagen Anzeige, so ein Bericht des Journalisten Marco Preve in der Tageszeitung La Repubblica am 12. Februar
Von rund vierhundert Personen, die in Zusammenhang mit den Protesten während des G8 in Genua identifiziert worden sein sollen, hörte man bereits vor gut zwei Jahren. Details blieben allerdings außen vor. Durch das Schicksal der Drei, die vor einigen Tagen von der italienischen Polizeiabteilung Digos bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wurden, wird ein bisher nicht bekanntes Detail sehr deutlich: die Identifizierung der Vierhundert im berühmten Katalog erfolgte offenbar nicht unmittelbar in Zusammenhang mit einer direkten Beteiligung der Betroffenen an welchen Aktionen auch immer.
Laut "la Repubblica" besteht besagter Katalog aus 400 Namen von Personen, die auf Bildern ausgemacht wurden, die heiße Phasen der G8-Tage dokumentieren, "allerdings, nicht unter solchen Umständen, die ausreichen würden, um einen Straftatverdacht zu begründen". Das bedeutet, der Identifizierungsvorgang erfolgte zunächst anhand von Material, welches nichts als die Anwesenheit der Betroffenen an irgendeinem Ort zu einer bestimmten Zeit belegte. Dies erfährt die Welt so zum ersten Mal. Bisher war es immer nur rein spekulativ möglich gewesen, an derartiges zu denken, doch die wenigen Äußerungen der einzigen beiden Zuständigen, die je zu dieser Sparte der polizeilichen Ermittlungen in Sachen Genua ein Statement abgaben und die wenigen Presseberichte vermittelten sprachen es zuvor in dieser Deutlichkeit nie aus, auch wenn Digos-Chef Gonan, der Chef des zuständigen Pools, auf die Arbeit mit biometrischen Erhebungen UND dem Abgleich von Kleidungsstücken als Herzstück der Ermittlungen hingewiesen hatte.
Der Bericht von Marco Preve lässt über die konkrete Arbeitsweise von Gonans Team keine Zweifel übrig: nach den zunächst nicht in einer aus polizeilicher Sicht strafrechtlich relevanten Haltung namentlich ermittelten Personen wurde bzw. wird erst nachträglich ausgewähltes Material systematisch abgesucht, welches sich dann ausschließlich auf strafrechtlich relevante Ereignisse bezieht. Eine Praxis, die das Prinzip der Unschuldsvermutung klar ignoriert. Preve formuliert es so: "Die Polizei [...] fährt damit fort, die außergewöhnlich große Menge an Video-fotografischem Material zu sichten und neu zu überprüfen, um zu verstehen, ob irgendeiner der 400 Identifizierten in den Bildern erkennbar sei, welche die gewalttätigsten Episoden in jenen Stunden ablichteten". Mit dieser Methode habe das Büro Gonans der Staatsanwaltschaft den Bericht übermittelt, der die drei neuen Anzeigen begründet, so der Journalist. Marco Preve, der scheinbar gut informiert ist: das lässt sich an den weiteren im Artikel veröffentlichten Daten ablesen, etwa an den politischen Kurzportraits der Drei, die Gegenstand des Berichts an die Staatsanwaltschaft sind und für die Existenz von umfassenden Akten über die Betroffenen sprechen.
Es handelt sich bei ihnen um drei Männer, jeweils 41, 32 und 36 Jahre alt. Zwei leben in Nordostitalien und einer in der Toskana. Dem ersten wird Verwüstung und Plünderung in Zusammenhang mit dem Angriff auf einen am 20. Juli liegengebliebenen Mannschaftswagen der Carabinieri vorgeworfen. Die Bilder des brennenden Fahrzeugs gehören zu den bekanntesten aus jenen Tagen. Von Anfang an zählte der Vorfall, der sich während den Auseinandersetzungen nach dem Angriff auf die Demonstration der Tute Bianche am 20. Juli ereignete zu den Vorgängen, die im Rahmen der Ermittlungsakte "Black bloc" schwerpunktmäßig polizeilich und Staatsanwaltlich untersucht wurden. Dem zweiten wird Verwüstung, nicht aber Plünderung und außerdem Widerstand gegen einen Staatsbeamten unterstellt. Bildmaterial, welches das Geschehen um die Mittagszeit auf der Piazza Paolo da Novi dokumentiert, soll ihn der Beteiligung an Aktivitäten überführt haben, die so wie die Sache mit dem Mannschaftswagen besonders penibel untersucht wurden. Auf der Piazza da Novi war am 20. Juli eine Kundgebung der Basisgewerkschaften Cobas und der Rete No Global vorgesehen. Es war der Tag der thematischen Plätze. Verschiedene genuesische Plätze waren verschiedenen Gruppen zugeteilt, die sich an den Protesten beteiligten, damit alle Gelegenheit bekommen, ihre eigenen Inhalte zu thematisieren und den Protest, der sonst aufgrund des enormen Drucks nach genauen Kriterien mit allgemeiner Gültigkeit abgestimmt war, einmal eigenständig zu gestalten. Auf der Piazza da Novi, die eben den Cobas und der Rete No global zugeteilt war, versammelte sich parallel und nicht ohne Auseinandersetzung mit den Cobas selbst eine Anzahl von Menschen, die bald begannen, ihr eigenes Programm durchzuziehen.
Jenes Programm bestand aus Vorbereitungen für Aktionen gegen Globalisierungssymbole, wie sie schon in Seattle durchgeführt wurden bzw. aus Vorbereitungen auf Auseinandersetzungen mit der allgegenwärtigen Polizei. Die Piazza Paolo da Novi war bereits als Veranstaltungsort der Cobas und der Rete No Global besonders streng polizeilich kontrolliert. Es war u.a. der thematische Platz der am stärksten die heftige Repression der No-Ocse Proteste im Bewusstsein trug und ausdrücklich eine für eine Auseinandersetzung mit dem Thema Repression im Rahmen der anti-g8 Proteste eintrat. Die politische Polizei wusste durch zwei Mitteilungen der Dienste, aber auch, dass sich Gruppen von Menschen, die der im Vorfeld von Genua medial mehr als berühmt gemachten "internationalen Horde" zugerechnet wurden, ebenfalls dort verabredet hatten. Spitzel hatten offenbar zwei einschlägigen Vorbereitungstreffen im unmittelbaren Vorfeld des 20. Juli beigewohnt. Im Gegensatz zu vielen schier Absurden "Erkenntnissen" der Dienste aus jener Zeit, waren die beiden Mitteilungen bezüglich der Piazza da Novi besonders präzise, wie sich herausstellte.
Die derzeit im Prozess gegen die 25 anklagenden Staatsanwälte verfügen über zahlreiche Bilder und es gibt unzählige Zeugenberichte in Büchern, Zeitungen, Blogs und anderen Webseiten, die zeigen bzw. beschreiben, wie sich um die 200 Menschen zwischen der Mitte und dem östlichen Rand des Platzes an Beetumrandungen, Straßenmantel, Mülltonnen und Verkehrszeichengestänge zu schaffen machen. Die ersten Auseinandersetzungen des Tages beginnen hier. Die Vorwürfe gegen denjenigen, gegen den jetzt Anzeige erstattet wurde, sind deswegen nicht zu unterschätzen. Es geht erneut um einen vieldokumentierten Vorfall, den Polizei und anklagende Staatsanwälte gern zitieren, um ihre Thesen zu beweisen. Grundsätzlich ist die Lage des Betroffenen, der in Zusammenhang mit dem Angriff auf den Mannschaftswagen angezeigt wurde, die schlechteste. Aber auch der zweite steht schlecht da, weil die Aktivitäten auf der Piazza Da Novi an denen er Teil genommen haben soll als der Ausgangspunkt von einem der vordergründig im Visier der Staatsanwälte stehenden "Streifzüge der black bloc" in jenen Tagen gelten.
Dem dritten Betroffenen wird hingegen lediglich Vermummung vorgeworfen - ebenfalls auf der Piazza da Novi. Er soll auf einigen Bildern zu sehen sein, auf denen er die Gesichtsbedeckung abnimmt bzw. aufsetzt. Mit Milde kann vermutlich auch er nicht rechnen. Um die höchstmöglichen Strafmaße durchzusetzen, setzt die Staatsanwaltschaft ja bekanntlich auf das Prinzip des "systematischen Vorgehens". Wenn die Bilder zeigen, dass er seine Gesichtsbedeckung mehrere Male aufgesetzt und wieder abgenommen hat, dürfte sich die Staatsanwaltschaft nicht nehmen lassen, den "Wiederholungsfaktor" zu betonen, was teuer werden könnte, auch wenn er mit seiner Vermummung weit weniger zu befürchten hat als die anderen. Welche Staatsanwälte nun die drei Fälle in die Hand nehmen werden ist nicht bekannt, doch ist damit zu rechnen, dass es die selben sein werden, die im Verfahren gegen die 25 tätig sind. Obwohl der Prozess gigantische Ausmaße hat, finden sie ständig Zeit, um weitere Fälle zu übernehmen, welche linke Menschen bzw. Angehörige von sozialen Zentren betreffen.
Viel mehr lässt sich zur Lage der Drei, die ins staatsanwaltliche Visier geraten sind, für' s Erste weder sagen noch erfahren. Mit ihnen steigt die Zahl derer, gegen die ermittelt bzw. schon prozessiert wird, insgesamt auf 92. Der Bericht in La Repubblica resümiert: 25 stehen vor Gericht. Wegen des Vorwurfs der Begehung von Straftaten, die entweder so lauten wie jene, wegen denen die 25 jetzt vor Gericht stehen oder aber wegen anderen, die sonst wie mit den Straßenauseinandersetzungen zu tun haben, laufen Verfahren gegen weitere 51 Personen, von denen drei nicht italienische Staatsbürger sind. Hinzu kommen noch 13 Personen, gegen die in Zusammenhang mit einem speziellen Vorfall ermittelt wird. Es geht bei jenen 13 um Angehörige des Turiner sozialen Zentrums Askatasuna und um einen damals im Stadtteil Quarto beschlagnahmten Transporter, in dem laut Polizei Kampfausrüstung in Form von Stöcken oder Stangen aus bislang unbekanntem Material für die Straßenschlachten aufbewahrt worden sein soll.
Der Katalog mit den 400 identifizieren Personen ist offenbar seit Neuestem wieder verstärkt Gegenstand von polizeilichen Anstrengungen. Seit der Verhaftungswelle im Dezember 2002, bei der 23 der 25 mit den Vorwürfen konfrontiert wurden, wegen denen sie jetzt vor Gericht stehen, war im Büro der polizeilichen Identifizierungsspezialisten, die damals der Spur der so genannten black bloc nachgingen, scheinbar nicht mehr viel passiert. Die Hauptermittlungsstränge wegen den Unruhen waren von Anfang an zwei: auf der einen Seite die Streifzüge der so genannten Tute Nere, der "schwarzen Overalls" als Sinnbild für jene immer wieder zitierten black bloc und auf der anderen, die Auseinandersetzungen in den Straßen im Allgemeinen. Der Katalog der 400 soll im Rahmen des zweiten Stranges zustande gekommen sein, so wurde zumindest vor zwei Jahren berichtet, als von ihm erstmals die Rede war. Ob, wie und auf welcher Grundlage und auf welchem Weg die selbe Kartei auch im Rahmen des ersten Stranges Verwendung fand, ist nie transparent darfestellt worden. Vieles deutet aber darauf hin, dass die Trennlinie zwischen den beiden Ermittlungssträngen sowohl auf der Ebene der polizeilichen Auswertung des umfangreichen Materials als auch auf der Ebene der staatsanwaltlichen Strategie im Grunde schon bald aufgehoben wurde.
In der aktuellen Sache nennt der Autor des Repubblica Artikels Marco Preve den Chef der genuesischen Polizeiabteilung Digos als Übermittler des Berichts an die Staatsanwaltschaft, der die drei neuen Angezeigten betrifft. Gonan ist zusammen mit Oscar Fioriolli Leiter der Operation Delta gewesen. Diese mündete am 4. Dezember 2002 in 42 Durchsuchungen und 23 Verhaftungen von Personen, die jetzt unter den 25 sind, die seit einem knappen Jahr vor Gericht stehen. Gonan leitete das zwölfköpfige Team, das im Vorfeld der Verhaftungswelle in einjähriger Arbeit die Beweise gesammelt hatte, auf deren Grundlage jene 23 damals verhaftet wurden und jetzt vor Gericht stehen. (Die Identität der beiden Angeklagten im 25er-Verfahren, die in Zusammenhang mit dem Angriff auf den Jeep, aus dem die Schüsse auf Carlo Giuliani fielen angeklagt sind, waren bereits bekannt. Daher die zahlenmäßige Diskrepanz zu der Zahl derer, die bis jetzt insgesamt vor Gericht stehen). Die Operation Delta beinhaltete, wie bekannt, die Auswertung von 500 Videokassetten, 130 CD-Roms und 24.000 Lichtbildern und die anschließenden Durchsuchungen und Verhaftungen. Der Bericht an die Staatsanwaltschaft umfasste 23.000 Seiten. Es ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft im Rahmen des Verfahrens 13024/2001 - der Akte "Black bloc" - anfänglich mit dem Gedanken gespielt hatte, wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung zum Zweck der Verwüstung und Plünderung vorzugehen. Sie als erste wies dann aber - schon im Sommer 2002 - eine ähnlich ausgerichtete Ermittlungsakte der ROS der Carabinieri ab, die, in leicht umgewandelter Form, nach mehrmaligem Scheitern bei weiteren Staatsanwaltschaften, im süditalienischen Cosenza doch noch angenommen wurde, wo vor Kurzem (Dezember 04) ein entsprechendes Gerichtsverfahren begonnen hat.
Die Staatsanwälte in Genua entschieden sich am Ende also für einen anderen Ansatz. Das ursprüngliche Konzept wurde fallen gelassen. Zum Einen spielte dabei wohl die Schwierigkeit eine Rolle, den Tatbestand der kriminellen Vereinigung zum Zweck der Verwüstung und Plünderung, der noch schwerer nachzuweisen ist als die Bildung einer umstürzlerischen Vereinigung, wie sie nun in Cosenza zur gerichtlichen Debatte steht, wirklich mit Erfolg nachzuweisen. Zum anderen wurde wahrscheinlich angestrebt, durch den Verzicht auf die Unterstellung einer kriminellen Vereinigung, das Diskussionspotenzial über einen etwaigen politischen Rahmen für die beanstandeten Handlungen zu schwächen. Die genuesische Staatsanwaltschaft entschied sich jedenfalls dafür, fernab von der Unterstellung kriminell organisierten Handelns, nur noch einzelne Personen wegen einzelnen klar abgegrenzten Vorfällen ganz penibel nach einschlägigen Paragraphen zu belangen.
Der rigorose Ausschluss von jeder Betrachtung einer politischen Dimension in Verbindung mit dem Handeln der Angeklagten wäre jedoch in beiden Fällen Bestandteil des Ansatzes gewesen, so viel ist im Gegensatz zum Ansatz der Verfahren in Cosenza relativ sicher, da es im Falle der dann verworfenen Möglichkeit um die Unterstellung ging, die kriminelle Vereinigung existiere allein zum Zweck der Zerstörung um ihrer selbst Willen. Diese Herangehensweise harmoniert gut mit allgemeinen internationalen "ordnungspolitischen" Tendenzen. Parallel zu einer deutlich verschärften und systematisierten polizeilichen Handhabe von Ausschreitungen und militanten Handlungen im Besonderen und von politischen Protesten im Allgemeinen findet eine starke Aufwertung von juristischen, kriminalistischen und strafrechtlichen Komponenten als Instrumente der Bewältigung von politischen Protesten statt - die immer öfter zu massiven Einschränkungen eines authentischen Rechts auf freie Meinungsäußerung beitragen - und einer immer schärferen strafrechtlichen Ahndung von Verstößen, die bei genauer Betrachtung aber gerade im Angesicht eines unter strengsten und nur zu oft höchste Spannung und Frustration erzeugenden Auflagen gewährleistetes Versammlungsrechts von der Situation selbst produziert werden. Dabei fällt auf, dass der politische Kontext immer stärker ausgeblendet wird und alles aus eine reine Frage der Verfolgung und Bekämpfung von "gewöhnlicher" Kriminalität reduziert wird.
Das Verfahren gegen die 25 ist ein Ort, an dem sich in diesem Sinne gerade eine exemplarische Auseinandersetzung abspielt. Die Staatsanwälte im Verfahren gegen die 25 setzen alles daran, die Angeklagten als rein mit krimineller Energie geladene Verbrecher darzustellen. Sie fordern die strikte Strafverfolgung der Einzelnen, die in ihren Augen aus purer Zerstörungslust handelten. Weder politische noch selbsterhaltende bzw. ein versagtes Recht und eine verletzte Würde behauptende Beweggründe haben aus ihrer Sicht eine Chance auf Berücksichtigung. Der gegen was auch immer verstoßende bzw. rebellierende Demonstrant wird als solcher de facto gar nicht erst anerkannt und schon gar nicht als Person, die möglicherweise auf andere Gewalt reagiert bzw. sich ihr widersetzt hat. Nichts als Gewaltbereitschaft scheint in ihren Augen als Hintergrund bzw. Motiv zu bestehen und die aus dem Kontext gelöste, einzelne Tat soll hierfür den Nachweis liefern.
Dieses Prinzip begründet die Logik des Verfahrens gegen die 25 in Genua: Wenn auch aus dem ursprünglich geplanten Verfahren gegen die so genannten black bloc wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung letztendlich nichts wurde und die Ermittlungen zu den beiden Strängen, die sich mit den Auseinandersetzungen von Demonstrantenseite befassten faktisch zu einem Einzigen verschmolzen sind, stehen für die Betroffenen bekanntlich sehr hohe Haftstrafen im Raum. Der Straftatbestand der kriminellen oder umstürzlerischen Vereinigung sieht, wie man weiß, hohe Strafen vor. Weit geringer fielen bis Dato die Strafen für Vergehen wie Sachbeschädigung oder Diebstahl aus, obschon auffällt, dass auch diese gerade in Zusammenhang mit Protestveranstaltungen europaweit zunehmend oft die Verhängung der höchsten zulässigen Strafmaße nach sich ziehen. Im Rahmen der Verfahren wegen Genua wurde zusätzlich aber das Prinzip des systematischen Handelns eingeführt. Auf diese Weise entstehen die für mehrere Angeklagte drohenden Strafmaße zwischen acht und fünfzehn Jahren Haft, die bei "einfacher" Sachbeschädigung bzw. "einfachem" Diebstahl in dem Umfang gar nicht zulässig wären. Das selbe Prinzip steckt inhaltlich aber auch hinter der Praxis der so genannten schwarzen Listen, durch die bereits einschlägig "aufgefallenen" Personen präventive Einschränkungen der persönlichen Freiheit auferlegt werden.
Die Herangehensweise der ermittelnden und anklagenden Staatsanwaltschaft versucht also, einzelne Situationen aus der Gesamtsituation herauszufiltern und den Kontext auszublenden. Gerade der Fall mit dem brennenden Mannschaftswagen ist aber exemplarisch für die Tatsache, dass die Ursache für eine bestimmte Handlung mitunter sehr wohl im Kontext gesucht werden muss. Der Vorfall mit dem Mannschaftswagen wird als die schwerwiegendste der vielen Episoden eingestuft, die vom anklagenden Staatsanwälteduo in den Gerichtssaal getragen wurden. Mit der Einschränkung, dass mindestens einigen weiteren Vorfällen ein vergleichbares Gewicht beigemessen werden dürfte, kann man der Einschätzung zustimmen.
Gerade die Sache mit dem Mannschaftswagen aber ereignete sich in einer mehr als dramatischen Situation, die ganz entscheidend auf einen tragischen Fehler der Polizei und auf die extreme von ihr ausgehende Gewalt zurückgeht. Der Mannschaftswagen brannte exakt eine Stunde nach dem Angriff auf die erklärtermaßen lediglich auf Selbstverteidigung ausgerichtete Demonstration der Tute Bianche, die sich zum Ziel gesetzt hatte, der Roten Zone durch Überwinden der Absperrung allen Verboten und Drohungen zum Trotz eine Absage zu erteilen - unter ausdrücklichem Ausschluss von Gewaltanwendung, sowohl innerhalb als auch außerhalb der selben.. Während die Anklage die grundsätzliche Gewaltbereitschaft der Demonstrationsteilnehmer unterstellt, beteuern diese, dass sie, wenn überhaupt, auf die schier gemeingefährlichen Angriffe der Polizeikräfte reagierten. Die Verteidigung kämpft hart darum, die Bedeutung von zahlreichen Kontextfaktoren hervorzuheben.
Manche Gewissheit über die wahre Dynamik in der Via Tolemaide, dem Ort des Angriffes auf jene Demonstration, lieferten verschiedene Aussagen und Beweise im Laufe der letzten Verhandlungen im Verfahren gegen die 25 was maßgeblich dem Einsatz der Verteidiger und denen, die ihre Arbeit unterstützen zu verdanken ist. Zusammen mit einschlägigen Zeugenaussagen über Anweisungen aus dem Lagezentrum und deren Umsetzung machte ein Funkspruch aus der Zentrale deutlich, wie der Demonstrationszug angegriffen wurde. Jene Einheit, die den Angriff durchführte, hatte eigentlich Befehl, einen ganz anderen Ort anzusteuern - Zielobjekt war eine größere Gruppe von so genannten "schwarzen Overalls", die nördlich von dem Bereich, in dem sich die Tute bianche bewegten gerade damit beschäftigt waren, Globalisierungs- und Repressionssymbole zu bearbeiten.
Jener Carabinieri-Truppe, (zwei Hundertschaften) die kurz darauf das totale Chaos auslösen wird hatte man vorgegeben, jenen Ort weiter nördlich zu erreichen, an dem gerade Banken, Autos usw. traktiert wurden - über eine Strecke allerdings, die zwangsläufig dazu führte, dass der Kontingent genau die Kreuzung überqueren musste, auf der sich der Demonstrationszug der Tute-bianche hinzubewegte. Der Leiter der Einheit wurde offenbar ausdrücklich gewarnt, sich zu sputen: ein Funkspruch ist erhalten, in dem es heißt: "Du musst dich aber beeilen, weil auf dem Corso Gastaldi (der einige Hundert Meter weiter eben in jene Via Tolemaide übergeht) die Tute bianche unterwegs sind". Wenige Minuten später wird der Zielort geändert, weil die Zielpersonen weitergezogen waren. Die zu befolgende Strecke bleibt aber die selbe, über den Corso Torino durch einen Tunnel unter den Bahngleisen, von Süden nach Norden. Der Corso Gastaldi und seine Verlängerung Via Tolemaide, auf denen sich die Tute bianche befanden, verlaufen von Osten nach Westen parallel zu besagten Bahngleisen, die zum Bahnhof Brignole führen und quer zum besagten Corso Torino.
Kurz vor der Kreuzung mit jener Via Tolemaide kommt es auf dem Corso Torino, nach Berichten im Zeugenstand von Polizeikräften und eines Journalisten zu Konfrontationen zwischen "Elementen des schwarzen Blocks" und besagtem Carabinieri-Kontingent. Dass die Demonstration der Tute Bianche zu dem Zeitpunkt noch in deutlicher Entfernung ist, belegen zahlreiche Filmaufnahmen. Diese bleiben kurz stehen, als sie von der Konfrontation erfahren und die Tränengaswolken sichtbar werden und ziehen dann vorsichtig weiter. Der Carabinieri-Kontingent erreicht schon zwei Minuten später die nahe gelegene Kreuzung mit der Via Tolemaide. Statt geradeaus zu fahren, wie es der Befehl vorsieht, geht er weitere drei Minuten später ohne Grund und mit frisierten Schlagstöcken bewaffnet auf die Tute-bianche Demonstration los. Der Sturm auf die Demonstration erfolgt mit roher Gewalt. Der vordere Abschnitt des langen Demonstrationszuges wird massiv mit Tränengas beworfen und sehr gewaltsam auf die nachrückenden Demonstrationsteile zurückgequetscht. Es gibt kaum Möglichkeiten, auszuweichen, nördlich liegt die hinter einer hohen Mauer verlaufende, hochgelegene Bahnlinie, nach Süden gibt es nur wenige, kleinere Seitenstrassen. In einem Gewerbehof spielen sich grausame Prügelszenen ab.
Es ergibt sich eine hochgefährliche Situation aufgrund von der Knappheit an Fluchtwegen. Der riesige Lkw, der in der Demonstration mitfuhr, ist gezwungen, den Rückwärtsgang einzulegen, die Gejagten von der Demonstrationsspitze prallen mit den Nachrückenden zusammen. Hinter der Truppe, die den Angriff gestartet hat, tauchen Mannschaftswagen, Wasserwerfer und gepanzerte Fahrzeuge auf. Der Schock weicht schnell unaufhaltsamem Zorn, als mehrere Mannschaftswagen förmlich auf die Menschen draufrasen. Viele retten sich nur knapp vor dem überfahren werden. Der wenig später durch eine Panne liegen gebliebene Mannschaftswagen ist auch so auf die Menschen gerast. Als er liegen bleibt, lassen alle möglichen Menschen ihre Wut an ihm aus. Die Wut von gejagten, die sich den Terror nicht länger gefallen lassen wollen. Zwischen dem Zeitpunkt der Panne und den ersten Attacken auf das verlassene Fahrzeug und dem Moment, in dem der Wagen brennt, vergeht eine halbe Stunde. Diese Zeitspanne spricht gegen eine kühl vorkalkulierte Systematik und die Situation tut es auch. Das ist der anklagenden Staatsanwaltschaft aber egal. Deshalb hat der Mann, der jetzt in Verbindung mit dem Mannschaftswagen angezeigt wurde nichts zu lachen. Die wahren Umstände der Ereignisse aufzudecken wird noch sehr lange Woche für Woche, Monat für Monat und Jahr für Jahr ein alltäglicher Kampf sein, der wie vor kurzem berichtet nur weitergeführt werden kann, wenn es gelingt, für die Finanzierung der ganzen Arbeit zu sorgen.
---------------------------------------------------------------------- Repubblica Artikel Die Stadt und die Justiz
Digos identifiziert einer der mutmaßlichen Verantwortlichen für den Angriff auf den Carabinieri-Mannschaftswagen in der Via Tolemaide - G8 Krawalle: drei neue Anzeigen - Vier Jahre später: Black bloc und nicht nur im Fadenkreuz. Man fährt damit fort zu arbeiten in dem ein fotografisches Archiv mit den Gesichtern von 400 bereits identifizierten Leuten analysiert wird.
Von Marco Preve
Die letzten Anzeigen gehen auf eine Handvoll Tage her zurück. Ein Zeichen, dass die Ermittlungen auf der "anderen Seite" des G8 in Genua zur besonderen Zufriedenheit von einigen Ministern und Politikern sehr wohl fortgesetzt wurden, unter Schwierigkeiten, die in der Ermittlungsart liegen und bei vollständiger Abwesenheit einer Kooperation seitens der Behörden und Polizeien von halb Europa. Dreieinhalbe Jahre nach den Tagen des Juli 2001 ist es möglich, eine erste zahlenmäßige Bilanz des so genannten Ermittlungsverfahrens über die "black bloc" zu ziehen, also über die Verantwortlichen der Unruhen, mit der sich die Staatsanwälte Anna Canepa und Andrea Canciani Seite an Seite mit den Ermittlern der Digos beschäftigen. Währenddessen, ist der Prozess gegen 25 - im Dezember 2002 - verhaftete Aktivisten aus verschiedenen Teilen Italiens im Gang, die der Verwüstung und Plünderung angeklagt sind. Über diese Gruppe hinaus bestehen wegen den selben oder anderen Straftaten weitere Ermittlungsverfahren gegen 51 Personen, von denen nur drei Ausländer sind. Diesen müssen dann 13 Angehörige des sozialen Zentrums Askatasuna in Turin hinzugezählt werden, die wegen einer ganz bestimmten Episode unter Verdacht stehen, der Episode mit dem in Quarto beschlagnahmten Transporter, in dem laut Polizei für die Verwendung bei Straßenschlachten bestimmte Stöcke aufbewahrt wurden. Schlussendlich verfügen die Ermittler über ein Archiv mit sage und schreibe vierhundert Namen. Bezüglich jeden Einzelnen liegen ein oder mehr Bilder oder Videoabschnitte vor, die sie in Heißen Phasen der Demonstrationen im Juli 2001 abbilden. Allerdings, nicht unter Umständen, die ausreichen würden, um einen Straftatverdacht zu begründen". Die Polizei fährt aber damit fort, die schiere Unmenge an fotografischem und filmischem Material zu sichten und es neu zu überprüfen, um zu verstehen, ob irgendeiner der vierhundert Identifizierten in den Bildern, welche die gewaltsamsten Episoden abbilden, wiedererkannt werden kann. Genau mit dieser Methode ist es dazu gekommen, dass vom Vizepolizeipräsidenten Giuseppe Gonan geleitete Büro einen Bericht bei der Staatsanwaltschaft eingereicht hat, in dem die Anzeigen gegen drei neue Subjekte enthalten sind. Der Erste, G.B., 41 Jahre, ist ein regelmäßiger Besucher des sozialen Zentrums "Pedro" in Padua, jenes Zerntrum, das Luca Casarini zum Anführer hat, der zur Zeit des G8 Sprecher der Tute bianche war und noch heute im Mittelpunkt der Bewegung der Disobbedienti ist. Gegen G.B. lauten die Vorwürfe Verwüstung und Plünderung in Zusammenhang mit dem Angriff auf den Mannschaftswagen der Carabinieri, jener, der am 20. an der Kreuzung des Corso Torino mit der Via Tolemaide in Flammen aufging, wenige Stunden vor der Tötung von Carlo Giuliani. Der Zweite, gegen den Anzeige erstattet wurde ist ein 32-Jähriger aus Verona, S.B., der mit der anarchistischen Bewegung sympathisiert aber keiner bestimmten Gruppe und keinem bestimmten Zentrum angehört. Ihm gegenüber lauten die Vorwürfe Verwüstung und Widerstand gegen einen Staatsbeamten, der Ort an den er die besagten Taten begangen haben soll ist die in das Szenario des späten Vormittags des 20. Juli getauchte Piazza Paolo da Novi, als Hunderte junge Italiener und Ausländer den Straßenmantel aufrissen, die Beetumrandungen zerlegten und Baugerüste auseinander nahmen, um sich "Waffen" zu besorgen. Ebenfalls wegen der Anwesenheit auf der Piazza da Novi ist gegen den 36 Jahre alten und in Lucca wohnhaften G.S. Anzeige erstattet worden, der wegen seinem Umgang im autonomen Spektrum bekannt ist. Der Vorwurf gegen ihn ist aus dem Gesetz über die Vermummung abgeleitet. Der toskanische Demonstrant ist auf einigen Bildern erkannt worden, auf denen er einen "Passamontagna" [A.d.Ü.: Kapuzenmütze, wie Motorradhaube bzw. Hasskappe, aber aus dickerem und wärmerem Gewebe, um im Gebirge vor Kälte zu schützen] aufsetzt und wieder abnimmt. Wegen diesen, wie für andere Personen, die von Ermittlungen betroffen sind, kann jetzt logischerweise mit Kritik und Protesten der antagonistischen Bewegung gerechnet werden. Vom Anfang der Ermittlungen an hat ein Teil der no global people die Abstempelung als Verwüster wegen der Behauptung abgelehnt, dass die von den Ermittlern vorgeworfenen Handlungen und Verhaltensweisen die Reaktion auf und die Verteidigung vor den angriffen der Ordnungskräfte und der Brutalität, die eingesetzt wurde, um genehmigte Demonstrationen aufzuhalten und zu zersprengen. Um zu verstehen, ob diese politischen Interpretationen auch irgendeine juristische Grundlage besitzen, wird man auf das Ende des Prozesses gegen die 25 der Verwüstung und Plünderung angeklagten Personen warten müssen, der mittlerweile beim siebenunddreißigsten Verhandlungstag angekommen ist.
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